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Solitärbienen gehören zu den besonders geschützten Tierarten und
unterliegen den Verboten des §42 des Bundesnaturschutzgesetzes. In
Konfliktfällen mit diesen Tieren müssen Sie sich an Institutionen
oder Personen wenden, die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
berechtigt und beauftragt wurden zu beraten, zu begutachten und eventuell
weitere Schritte einzuleiten.
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