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Hornissen gehören zu den besonders geschützten Tierarten und unterliegen den Verboten des §42 des Bundesnaturschutzgesetzes. In Konfliktfällen mit diesen Tieren müssen Sie sich an Institutionen oder Personen wenden, die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung berechtigt und beauftragt wurden zu beraten, zu begutachten und eventuell weitere Schritte einzuleiten.
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